Energiekosten sparen
Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an ihren Sachbearbeiter und informieren ihn sofort über die höheren Abschlagszahlungen und beantragen Sie die Übernahme der Nachforderung.
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, melden Sie höhere laufende Heizkosten an die Familienkasse oder ihren Sachbearbeiter. Auch Sie können beim Jobcenter die Übernahme der Nachzahlung beantragen.
Wenn Sie Geringverdiener sind, können Sie je nach Einkommen eine einmalige Kostenübernahme - für den Monat in dem die Nachzahlung fällig ist- vom Jobcenter erhalten.
→ Stellen Sie den Antrag sofort, im gleichen Monat in dem Sie die Abrechnung mit der Nachzahlung erhalten, später ist beim Jobcenter oft nur noch ein Darlehn möglich!
► Das Formular für den Antrag finden Sie hier
Mit ihrem Energieanbieter/ Vermieter können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren.
Nutzen Sie auch den kostenlosen Stromsparcheck der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin. Im Landkreis Tuttlingen unter 07461 78015-12 und im Zollernalbkreis unter 07431 1342642.
Hier kommen Sie zu der Übersetzung in Ihrer Muttersprache: Englisch Französisch Türkisch Arabisch Ukrainisch