Zuschüsse Energie
Energiekostenzuschuss: Caritas Schwarzwald-Alb-Donau gibt zusätzliche Einnahmen aus Kirchensteuer in Form von Zuschüssen für Bedürftige weiter
Die beiden katholischen Kirchen (Diözese Rottenburg-Stuttgart und Erzdiözese Freiburg) wie die evangelischen Landeskirchen (Baden und Württemberg) im Südwesten geben über ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie die Kirchensteuer vollständig an Bedürftige weiter, die auf die gesetzliche Energiepreispauschale anfiel. Diese zusätzlichen Einnahmen kommen somit denjenigen zugute, die letztlich tatsächlich durch die hohen Energiekosten in eine Notlage gekommen sind.
Die höheren Preise für Strom, Gas und Öl treffen besonders Menschen, die am Monatsende auf jeden Cent angewiesen sind und Schwierigkeiten haben, ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Über einen Antrag gibt es bei der Caritas einen einmaligen Unterstützungs-/Energiekostenzuschuss. Dies ist eine einmalige Beihilfe für einkommensschwache Personen, die im Gebiet der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau wohnen.
Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. In unseren Beratungszentren in Rottweil, Albstadt und Tuttlingen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und die Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.
- Unterstützt werden Ratsuchende mit niedrigen und mittleren Einkommen, die nicht im Bezug von staatlichen Leistungen (SGB II, SGB III plus ergänzend SGB II, SGB XII) stehen
- Die Mittel des Energiefonds können ausschließlich eingesetzt werden für die Bezuschussung von erhöhten Abschlagszahlungen - Differenz zum Vorjahr, Nachforderungen am Ende des Abrechnungszeitraums und die einmalige Beschaffung von Brennstoffen.
- Menschen mit vorgelagerten Sozialleistungen, wie Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach §6a BKGG, Ausbildungsförderung nach BAföG können trotz des Grundsatzes der Nachrangigkeit zu Sozialleistungen unterstützt werden,
- Die bewilligten Mittel werden den Energieversorgung oder Vermieter*inne vorrangig direkt überwiesen.
- Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Einzelfallhilfen aus dem Energiefonds (Energiebeihilfen) besteht nicht
Zur Terminvergabe setzen Sie sich bitte mit der Verwaltung des in Ihrem Landkreis befindlichen Caritas Zentrums in Verbindung. Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, füllen Sie bitte das Antragsformular im Vorfeld weitestgehend eigenständig aus.
Hier gelangen Sie zum Antragsformular